Verkehrsrecht: Von der Unfallregulierung bis zum Fahrverbot
Ein Verkehrsunfall ist sehr ärgerlich und meist mit Unannehmlichkeiten verbunden wenn es darum geht, Ersatz für die von einem anderen verursachten Schäden zu erlangen. Nicht selten versucht die Haftpflichtversicherung des Schädigers berechtigte Ansprüche zu kürzen.
Wir beraten Sie gern im Hinblick auf die Haftungsquote und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind dabei Bestandteil des Schadenersatzanspruchs und werden je nach Verschuldensanteil von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ersetzt.
Gemäß Fachanwaltsordung gehören zum Verkehrsrecht:
Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht besteht aus den Bereichen Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsunfallrecht behandeln die Fragen der Haftung für Schäden, u.a. insbesondere für Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
Verkehrsstrafrecht
Zum Verkehrsstrafrecht zählt z.B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Des Weiteren gehört hierzu auch das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht, u.a. der Einspruch gegen Bußgelder wegen zu schnellen Fahrens oder wegen Falschparkens.
Verkehrsversicherungsrecht
Hierzu gehören u.a. die Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.
Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht
Das Fahrerlaubnisrecht beschäftigt sich z.B. mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, dem Verlust des Führerscheins, der Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), dem Zulassungsrecht – vor allem der Zulassung von Fahrzeugen.