Forderungseinzug, Forderungsmanagement & Inkasso
Zum Forderungseinzug gehören nicht nur Zahlungserinnerung durch ein anwaltliches Mahnschreiben, sondern auch weitere Inkassoleistungen, wie etwa das Einleiten von gerichtlichen Mahnverfahren, d.h. die Beantragung von Mahn- und schließlich Vollstreckungsbescheiden zur Erlangung von Vollstreckungstiteln.
Des Weiteren gehört auch die Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie der Beantragung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie der Mobiliar- und Immobilienvollstreckung, d.h. der Beantragung zur Eintragung von Zwangshypotheken im Grundbuch.
Da die Geltendmachung von Forderungen immer mit der Prüfung von Rechtsfragen verbunden ist, lassen Sie sich bitte von uns beraten.