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Schadensersatzrecht – Schadensrecht oder Haftpflichtrecht

Wenn durch schuldhaftes Handeln, das Recht einer Person verletzt wird und ein Schaden entsteht, bezeichnet man den daraus resultierenden Anspruch als Schadensersatz. Dieser wird meistens in finanzieller Form beglichen.

Zum Schadensersatzrecht gehören neben dem Ersatz von Sachschäden oder Vermögensschäden auch immaterielle Schäden (Nichtvermögensschäden), wozu beispielsweise gehören:

  • Die Verletzung des Körpers, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung (Schmerzensgeld), § 253 Abs. 2 BGB
  • Die Verletzung des Verbotes der geschlechtsspezifischen Benachteiligung durch Arbeitgeber, § 611a Abs. 2 BGB
  • Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Pauschalreisen, § 651 f Abs. 2 BGB
  • Schuldhafte Urheberrechtsverletzung, § 97 Abs. 2 UrhG

Rechtlich wird zwischen verschiedenen Arten von Schäden unterschieden: Sach-, Personen- und Vermögensschaden.