Reiserecht: Rechte und Pflichten rund um das Thema Reisen
Damit Ihr Traumurlaub nicht zum Albtraumurlaub wird, wird im BGB in den §§ 651a bis m das Reiserecht geregelt.
Regelungsinhalt sind Ihre Ansprüche als Reisende/r gegen Reiseveranstalter einer Pauschalreise u.a. wegen Reisemängeln.
Daneben kommen auch häufig Ansprüche gegen die Fluggesellschaft u.a. aufgrund europäischer oder internationaler Regelungen (u.a. Montrealer Übereinkommen – MÜ) wegen Flugverspätungen, Flugannullierungen oder wegen Gepäcksverlustes in Betracht.