Erbrecht – Erbe und Testament
Die Vorsorge in Vermögensfragen, also die Klärung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten, ist von wachsender Bedeutung.
Und dennoch gilt es als Tabu, in der Familie über erbrechtliche Fragen zu sprechen. Niemand erweckt gern den Eindruck, auf das Eigentum der Eltern Anspruch zu erheben, zumal damit stets der Tod des betroffenen Familienmitglieds thematisiert wird. Trotzdem gibt es gute Gründe dafür, die Scheu vor den Themen Tod und Vermögensnachfolge zu überwinden:
Der Erblasser hat die Möglichkeit, seine Vermögenswerte nach seinen Wünschen zu verteilen. Er kann dabei die Geschichte der Familie ebenso berücksichtigen wie besondere Bedürfnisse möglicher Erben, enge persönliche Verbindungen oder auch Abneigungen. Und er kann Menschen bedenken, die im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge keinen Anteil an seinem Vermögen zu erwarten hätten.
Die Erben werden durch das vorliegende Testament von der Belastung der Vermögensverteilung befreit und die damit oft einhergehenden Auseinandersetzungen können in der Regel vermieden oder schnell geklärt werden.
Alle Beteiligten, sowohl der Erblasser als auch die potentiellen Erben, tragen eine Verantwortung für den Zusammenhalt der Familie und den respektvollen Umgang mit den Leistungen der Vorgängergeneration(en). Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein offenes Gespräch über ein schwieriges Thema möglich sein. Und der Erblasser wird das gute Gefühl haben, mit der Regelung einer seiner wichtigsten Angelegenheiten einen großen Schritt weiter zu sein.
Ich berate Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Vererben und Erben. Die erfolgreiche Absolvierung eines Fachlehrgangs für Erbrecht als Voraussetzung für das Führen des Titels „Fachanwältin für Erbrecht“ und die stetige Fortbildung auf dem Gebiet garantiert dabei eine kompetente Beratung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung.